AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VISUM Foto GmbH

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1. Die Lieferung von Bildmaterial sowie die Übertragungen von digitalen Bildern (Downloads) und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend, nicht exklusiv aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Lieferungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Bedingungen vereinbart werden.

1.2. Geschäftsbedingungen des Bestellers, die von unseren AGB abweichen, erkennen wir nicht an. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.3. Mangels ausdrücklicher Bestätigung erfolgt die Anerkennung unserer AGB durch Auftragserteilung, durch Annahme von Lieferungen (auch digitaler Art) bzw. Download von VISUM-Bildern von einem Server.

2. Lieferung und Download digitaler Bilder

2.1. VISUM liefert digitale Bilder mittels Datenübertragung oder durch Direktdownload durch den Kunden. VISUM ermöglicht dem Kunden den Zugang zu den VISUM Online-Bilddatenbanken in Form einer Freischaltung. Eine Verpflichtung zur dauerhaften Freischaltung seitens VISUM besteht nicht.

2.2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf permanente Erreichbarkeit des jeweiligen Servers. Es bleibt VISUM jederzeit freigestellt, den Server zeitweise oder dauerhaft abzuschalten sowie die dort gespeicherten Inhalte zu verändern, zu löschen oder zu ergänzen.

2.3. Der Zugang zu den Online-Bilddatenbanken ist nur mit einer gültigen Usernummer und einem Passwort möglich. Dieses ist von VISUM und dem Kunden vertraulich zu behandeln. Downloads dürfen nur von berechtigten Personen mit entsprechender Zugangsberechtigung vorgenommen werden. Sollten die Zugangsdaten durch Verschulden des Kunden missbraucht werden, so haftet dieser für den entstandenen Schaden.

2.4. Der Kunde kann die Online-Bilddatenbanken nutzen, um in den dort gespeicherten Bilddatenbeständen online nach Fotos zu recherchieren und sich diese als Vorschaubilder oder als Feindaten zu übertragen. Low-Resolution-Bilder (Vorschaubilder, Previews oder Screenshots) sind lediglich eine Auswahlhilfe und nicht für eine Veröffentlichung freigegeben.

2.5. Die Recherche und die Übertragung der Vorschaubilder sind für den Kunden kostenfrei. Für die Übertragung der Feindaten (High-Resolution Daten) fallen die unter 2.6. genannten Downloadkosten an. Die Kosten für die Daten-Verbindung trägt der Kunde.

2.6. Bei High-Resolution Downloads im Picturemaxx-System werden je Download EUR 10,00 berechnet. Sonderregelungen bedürfen der Schriftform. Speziell im Auftrag eines Kunden angefertigte Scans werden separat in Rechnung gestellt.
Mit der Bezahlung der Download-Kosten erwirbt der Vertragspartner weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte. Eine Verrechnung der Download-Kosten mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen.

2.7. Der Nutzer ist verpflichtet, die mit dem Bild verbundenen weiteren Bildinformationen (Caption, IPTC Header) des Urhebers zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen. Diese Informationen sind bereits vor der Datenübertragung im Suchergebnis abrufbar. Hieraus können sich Beschränkungen oder Modifikationen der Verwendung oder der Honorare ergeben. Mit der Einleitung der Datenübertragung erklärt der Nutzer hierzu sein Einverständnis.

2.8. Eine Abspeicherung der übertragenen Daten durch den Kunden, die über die Dauer von 3 Monaten hinausgeht, ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch VISUM gestattet.

2.9. Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger Mängel eines Bilddatensatzes sind VISUM innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Datenübertragung anzuzeigen. Der Nutzer ist in diesem Fall berechtigt, den Bilddatensatz ohne weitere Kosten erneut herunterzuladen bzw. übersandt zu erhalten. Darüber hinausgehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen Mängeln eines Bilddatensatzes sind ausgeschlossen; es sei denn, VISUM handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.


3. Rechte am Bildmaterial

3.1. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung durch uns. Eine Nutzung des Bildmaterials ist nur in dem durch die Freigabeerklärung bestimmten Umfang zulässig. Jede Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf einer erneuten Freigabe.

3.2. Die Verwendung des Bildmaterials als Arbeitsvorlage für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar.

3.3. An den zur Nutzung freigegebenen Bildern werden grundsätzlich nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt. Der Erwerb von ausschließlichen Nutzungsrechten (Exklusivrechten) und die Einräumung von Sperrfristen muss ausdrücklich vereinbart werden und ist gesondert zu honorieren.

3.4. Jede Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Nutzungshonorar vollständig an uns gezahlt wird.

3.5. Eine Weitergabe des Bildmaterials an Dritte, auch an andere Redaktionen des Verlags oder an Subunternehmen, ist unzulässig. Wird im Einzelfall eine Weitergabe gestattet oder erfolgt auf Veranlassung des Bestellers eine Versendung des Materials an einen Dritten, so haftet der Besteller für die vollständige Rückgabe der Bilder in einwandfreiem Zustand und die Zahlung der anfallenden Kosten, Vertragsstrafen und Nutzungshonorare. Ein Verschulden des Dritten hat der Besteller in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.

3.6. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer Retusche.

3.7. Der Besteller haftet für die im Zusammenhang mit der Bildveröffentlichung stehenden Texte. Eine tendenzfremde Verwendung oder Verfälschung sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig. Für jede Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte, z.B. durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung oder auf andere Weise ist allein der Besteller verantwortlich. Er allein ist in diesen Fällen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.


4. Digitale Bildverarbeitung

4.1. Die Digitalisierung herkömmlicher Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.

4.2. Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Bestellers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

4.3. Bei einer digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Bildautors und der Name unserer Agentur mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Besteller hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Bildautor als Urheber der Bilder, ebenso wie wir als Agentur, jederzeit identifiziert werden können.

5. Pflichten des Bestellers

5.1. Der Besteller ist verpflichtet, bei jeder Bildveröffentlichung den Fotografen als Urheber und uns als Bildagentur zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.

5.2. Der Besteller hat uns unaufgefordert über jede Veröffentlichung des Bildmaterials durch kostenfreie Übersendung von zwei Belegexemplaren mit Anstrich zu informieren.

6. Haftung, Schadenersatz und Vertragsstrafe

6.1. Bei unberechtigter Nutzung, Bearbeitung, Umgestaltung oder Weitergabe des Bildmaterials hat uns der Besteller von allen sich hieraus ergebenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500 EURO pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

6.2. Unterbleibt die Benennung des Urhebers und/oder der Agentur (Ziffer 5.1.), hat der Besteller eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 EURO pro Bild und Einzelfall. Außerdem hat uns der Besteller von allen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter (z.B. des Fotografen) freizustellen.

7. Haftung der Bildagentur

7.1. Wir haften nur für Schäden, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Kardinalpflichten, aus Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben.

7.2. Eine von uns erteilte Freigabeerklärung beinhaltet nicht die Zusicherung, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Veröffentlichung erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Besteller, sofern nicht das Vorliegen der erforderlichen Einwilligung bzw. Genehmigung von uns ausdrücklich in schriftlicher Form zugesichert wird.

7.3. Wir übernehmen keine Haftung für die Art der Nutzung unseres Bildmaterials. Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte und/oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Der Besteller trägt auch die alleinige Verantwortung für die Betextung.

8. Kosten und Honorare

8.1. Für Dienstleistungen, wie die Recherche nach Bildmaterial oder Zusammenstellung von Auswahlsendungen, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren ist nicht möglich.

8.2. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars ist vor der Nutzung mit uns zu vereinbaren. Das Honorar richtet sich nach Verwendungszweck, Auflagenhöhe, Verbreitungsgebiet und Aufmachung.
Soweit keine abweichende Honorarvereinbarung getroffen wird, gelten die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) im Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V. (BVPA) in der zum Zeitpunkt des Bildversands jeweils gültigen Fassung. Zu den vom Besteller zu zahlenden Kosten und Honoraren kommen die Künstlersozialabgabe und die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Für den Fall, dass Bildmaterial unberechtigt genutzt, Nutzungszeiträume überschritten oder Bildmaterial unberechtigt an Dritte weitergegeben wird, hat der Besteller zusätzlich 500% des üblichen Honorars nach den Empfehlungen des BVPA als Vertragsstrafe zu zahlen. Andere Ansprüche werden dadurch nicht beschränkt.

8.3. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Mahn- und Bearbeitungsgebühren sowie Verzugszinsen von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

9.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Visum Foto GmbH.