AGB
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AGB der VISUM Foto GmbH
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1. Die Lieferung von Bildmaterial sowie die Übertragungen von digitalen Bildern (Downloads) und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend, nicht exklusiv aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Lieferungen, sofern nicht ausdrücklich ab-weichende Bedingungen vereinbart werden.
1.2. Geschäftsbedingungen des Bestellers, die von unseren AGB abweichen, erkennen wir nicht an. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Lieferung von Bildmaterial
2.1. Das Bildmaterial wird nur zur Sichtung und Auswahl für die Dauer von 3 Wochen, gerechnet ab Datum des Lieferscheins, zur Verfügung gestellt. Das Bildmaterial bleibt in unse-rem Eigentum bzw. im Eigentum des Fotografen und ist mit Ablauf der einer Layoutgebühr von 150 EURO pro Bild be-rechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung des Bildmaterials nicht gekom-men ist.
3. Nutzung unserer Online-Bilddatenbanken
3.1. VISUM ermöglicht dem Kunden den Zugang zu den VISUM Online-Bilddatenbanken in Form einer Freischaltung. Eine Verpflichtung zur dauerhaften Freischaltung seitens VISUM besteht nicht.
3.2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf permanente Erreichbarkeit des jeweiligen Servers. Es bleibt VISUM jederzeit freigestellt, den Server zeitweise oder dauerhaft abzuschalten sowie die dort gespeicherten Inhalte zu verändern, zu löschen oder zu ergänzen.
3.3. Der Zugang zu den Online-Bilddatenbanken ist nur mit einer gültigen Usernummer und einem Passwort möglich. Dieses ist von VISUM und dem Kunden vertraulich zu behandeln. Downloads dürfen nur von berechtigten Personen mit entsprechender Zugangsberechtigung vorgenommen werden. Sollten die Zugangsdaten durch Verschulden des Kunden missbraucht werden, so haftet dieser für den entstandenen Schaden.
3.4. Der Kunde kann die Online-Bilddatenbanken nutzen, um in den dort gespeicherten Bilddatenbeständen online nach Fotos zu recherchieren und sich diese als Vorschaubilder oder als Feindaten zu übertragen. Low-Resolution-Bilder (Vorschaubilder, Previews oder Screenshots) sind lediglich eine Auswahlhilfe und nicht für eine Veröffentlichung freigegeben.
3.5. Die Recherche und die Übertragung der Vorschaubilder ist für den Kunden kostenfrei. Für die Übertragung der Feindaten (HiRes Daten) fallen die unter 3.6. genannten Downloadkosten an. Die Kosten für die ISDN-Verbindung trägt der Kunde.
3.6. Für die Übertragung der Feindaten (HiRes Download) werden je Download EUR 10,- / pauschal monatlich EUR ........................ (nicht Zutreffendes streichen) berechnet. Speziell im Auftrag eines Kunden angefertigte Scans werden separat in Rechnung gestellt. Mit der Bezahlung der Download-Kosten erwirbt der Vertragspartner weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte. Eine Verrechnung der Download-Kosten mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen.
3.7. Der Nutzer ist verpflichtet, die mit dem Bild verbundenen weiteren Bildinformationen (Caption, IPTC Header) des Urhebers zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen. Diese Informationen sind bereits vor der Datenübertragung im Suchergebnis abrufbar. Hieraus können sich Beschränkungen oder Modifikationen der Verwendung oder der Honorare ergeben. Mit der Einleitung der Datenübertragung erklärt der Nutzer hierzu sein Einverständnis.
3.8. Eine Abspeicherung der übertragenen Daten durch den Kunden, die über die Dauer von 3 Monaten hinausgeht, ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch VISUM gestattet.
3.9. Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger Mängel eines Bilddatensatzes sind VISUM innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Datenübertragung anzuzeigen. Der Nutzer ist in diesem Fall berechtigt, den Bilddatensatz ohne weitere Kosten erneut herunterzuladen bzw. übersandt zu erhalten. Darüber hinausgehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen Mängeln eines Bilddatensatzes sind ausgeschlossen; es sei denn, VISUM handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
3.10. Dieser Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Nutzer ein vollständig ausgefülltes und von ihm unterzeichnetes Vertragsformular per Fax oder Post (nicht per e-mail) an VISUM sendet. VISUM erklärt seine Annahme durch Bestätigung und das Freischalten der Möglichkeit, Bilddatensätze herunterzuladen.
4. Rechte am Bildmaterial
4.1. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung durch uns. Eine Nutzung des Bildmaterials ist nur in dem durch die Freigabeerklärung bestimmten Umfang zulässig. Jede Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf einer erneuten Freigabe.
4.2. Die Verwendung des Bildmaterials als Arbeitsvorlage für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar.
4.3. An den zur Nutzung freigegebenen Bildern werden grundsätzlich nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt. Der Erwerb von ausschließlichen Nutzungsrechten (Exklusivrechten) und die Einräumung von Sperrfristen muss ausdrücklich vereinbart werden und ist gesondert zu honorieren.
4.4. Jede Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Nutzungshonorar vollständig an uns gezahlt wird.
4.5. Eine Weitergabe des Bildmaterials an Dritte, auch an andere Redaktionen des Verlags oder an Subunternehmen, ist unzulässig. Wird im Einzelfall eine Weitergabe gestattet oder erfolgt auf Veranlassung des Bestellers eine Versendung des Materials an einen Dritten, so haftet der Besteller für die vollständige Rückgabe der Bilder in einwandfreiem Zustand und die Zahlung der anfallenden Kosten, Vertragsstrafen und Nutzungshonorare. Ein Verschulden des Dritten hat der Besteller in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.
4.6. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorie-rung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer Retusche.
4.7. Der Besteller haftet für die im Zusammenhang mit der Bildveröffentlichung stehenden Texte. Eine tendenzfremde Verwendung oder Verfälschung sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig. Für jede Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte, z.B. durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung oder auf andere Weise ist allein der Besteller verantwortlich. Er allein ist in diesen Fällen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
5. Digitale Bildverarbeitung
5.1. Die Digitalisierung herkömmlicher Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.
5.2. Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Bestellers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zu-gänglich sind, bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
5.3. Bei einer digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Bildautors und der Name unserer Agentur mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Besteller hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf an-dere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Bildautor als Urheber der Bilder, ebenso wie wir als Agentur, jeder-zeit identifiziert werden können.
6. Pflichten des Bestellers
6.1. Der Besteller hat das Bildmaterial nach Eingang der Lieferung auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Ist die Lieferung unvollständig oder weisen einzelne Bilder Mängel auf, die ohne erhöhte Sachkunde oder großen Aufwand erkennbar sind, ist der Besteller verpflichtet, die Unvollständigkeit oder festgestellte Mängel des Bildmaterials in-nerhalb von 72 Stunden nach Erhalt der Sendung telefonisch oder schriftlich zu rügen. Die bemängelten Bilder müssen unverzüglich an uns zurückgegeben werden.
Unterbleibt die Rüge oder geht sie nicht fristgerecht bei uns ein, bleibt der Besteller später mit dem Einwand ausgeschlossen, die Lieferung sei unvollständig oder einzelne Bilder seien man-gelhaft gewesen.
6.2. Der Besteller ist verpflichtet, bei jeder Bildveröffentlichung den Fotografen als Urheber und uns als Bildagentur zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.
6.3. Der Besteller hat uns unaufgefordert über jede Veröffentlichung des Bildmaterials durch ko-sten-freie Übersendung von zwei Belegexemplaren mit Anstrich zu informieren.
7. Haftung, Schadenersatz und Vertragsstrafe
7.1. Mit Erhalt der Sendung haftet der Besteller bis zur unversehrten Rückgabe an uns für Verlust und Beschädigung des überlassenen Bildmaterials. Kosten und Risiko der Rücklieferung trägt der Besteller.
7.2. Bei unberechtigter Nutzung, Bearbeitung, Umgestaltung oder Weitergabe des Bildmaterials hat uns der Besteller von allen sich hieraus ergebenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500 EURO pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
7.3. Gehen Bilder im Risikobereich des Bestellers verloren oder werden Bilder in einem Zustand zu-rückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, hat der Besteller Schadenersatz in Höhe von mindestens 1.000,00 EURO für jedes Originalbild und 200,00 EURO für jedes Duplikat zu leisten, sofern nicht der Besteller einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines höheren Schadenersatzanspruchs behalten wir uns vor.
7.4. Können Bilder, die in mangelhaftem Zustand (z.B. mit Fingerabdrücken) zurückgegeben wer-den, durch Reinigung oder sonstige Maßnahmen wieder in einen einwandfreien Zustand versetzt werden, hat der Besteller die dafür erforderlichen Kosten zu erstatten. Wir sind in einem solchen Fall berechtigt, ohne Kostennachweis mindestens 100,00 EURO pro Bild als Entschädigung zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist einen geringeren Schaden nach.
7.5. Unterbleibt die Benennung des Urhebers und/oder der Agentur (Ziffer 6.2.), hat der Besteller eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 EURO pro Bild und Einzelfall. Außerdem hat uns der Besteller von allen daraus re-sultierenden Ansprüchen Dritter (z.B. des Fotografen) freizustellen.
8. Haftung der Bildagentur
8.1. Wir haften nur für Schäden, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden.
8.2. Eine von uns erteilte Freigabeerklärung beinhaltet nicht die Zusicherung, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder ange-wandten Kunst die Einwilligung zu einer Veröffentlichung erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungs-genehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Besteller, so-fern nicht das Vorliegen der erforderlichen Einwilligung bzw. Genehmigung von uns aus-drücklich in schriftlicher Form zugesichert wird.
8.3. Wir übernehmen keine Haftung für die Art der Nutzung unseres Bildmaterials. Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeits-rechte, Urheberrechte und/oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Der Besteller trägt auch die alleinige Verantwortung für die Betextung.
9. Kosten und Honorare
9.1. Für die Zusammenstellung des Bildmaterials berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren ist nicht möglich.
9.2. Nach Ablauf der Auswahlfrist (Ziff. 2.1. Satz 1) oder bei Überschreitung der Rückgabefrist für genutztes Bildmaterial (Ziff. 2.1. Satz 3) ist bis zum Eingang der Bilder bei uns pro Tag eine Blockierungsgebühr von 2,00 EURO für jedes Originalbild und 1,00 EURO für jedes Duplikat neben den sonstigen Kosten und Honoraren zu zahlen, es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Besteller nicht zu vertreten.
9.3. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars ist vor der Nutzung mit uns zu vereinbaren.
Das Honorar richtet sich nach Verwendungszweck, Auflagenhöhe, Verbreitungsgebiet und Aufmachung. Es beträgt mindestens 150,00 EURO pro Bild und Nutzung.
Soweit keine abweichende Honorarvereinbarung getroffen wird, gelten die Honorarempfeh-lungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) im Bundesverband der Presse-bild-Agen-turen und Bildarchive e.V. (BVPA) in der zum Zeitpunkt des Bildversands jeweils gültigen Fassung.
Zu den vom Besteller zu zahlenden Kosten und Honoraren kommt die Künstler-sozial-abgabe und die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
9.4. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 5 % über dem jeweili-gen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3. Für den Fall, dass der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz unserer Agentur als Gerichtsstand vereinbart.